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   OLG Brandenburg, 14.01.2013 - Verg W 13/12   

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https://dejure.org/2013,25232
OLG Brandenburg, 14.01.2013 - Verg W 13/12 (https://dejure.org/2013,25232)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.01.2013 - Verg W 13/12 (https://dejure.org/2013,25232)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Januar 2013 - Verg W 13/12 (https://dejure.org/2013,25232)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Erhebung von Rügen gegen das Vergabeverfahren im Hinblick auf die Einhaltung von Verfahrensfristen

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch bei evidentem Vergaberechtsverstoß: Keine Nachprüfung ohne Rüge!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch bei evidentem Vergaberechtsverstoß: Keine Nachprüfung ohne Rüge! (VPR 2013, 159)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auch bei evidentem Vergaberechtsverstoß: Keine Nachprüfung ohne Rüge! (IBR 2013, 763)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2014, 64
  • ZfBR 2013, 818
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Brandenburg, 16.02.2012 - Verg W 1/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Rüge fehlender Anschriftsangabe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2013 - Verg W 13/12
    Allerdings ist ein Mindestmaß an Substantiierung erforderlich, bloße Vermutungen zu eventuellen Vergaberechtsverstößen reichen nicht aus (vgl. Senat, Beschluss v. 16.02.2012, Verg W 1/12, VergabeR 2012, 866, und Beschluss v. 29.05.2012, Verg W 5/12, ZfBR 2012, 615, vpr-online; Senat, Beschluss v. 20.11.2012, Verg W 10/12, unveröffentlicht; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 09.04.2003, Verg 66/02, und Beschluss v. 13.04.2011, Verg 58/10, ZfBR 2011, 508, vpr-online; OLG Frankfurt, Beschluss v. 09.07.2010, Verg 5/10, IBR 2010, 525, vpr-online; OLG München, Beschluss v. 07.08.2007, Verg 8/07, VergabeR 2007, 802, vpr-online; OLG Dresden, Beschluss v. 06.02.2002, WVerg 4/02, OLGR Dresden 2003, 325).

    Die Vorschrift des § 16 Abs. 6 VOL/A und in gleicher Weise die inhaltlich identischen Regelungen der EG VOL/A, der VOB/A und der EG VOB/A dienen in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers, der bei Zuschlagerteilung auf ein Unterkostenangebot Gefahr laufen kann, dass der Auftragnehmer in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und den Auftrag nicht oder nicht ordnungsgemäß zu Ende führt oder aber in unberechtigte Nachforderungen auszuweichen versucht (vgl. Senat, Beschluss v. 19.10.2010, Verg W 13/10, IBR 2011, 159, vpr-online und Beschluss v. 16.02.2012, Verg W 1/12 a.a.O.; BayObLG, Beschluss v. 12.09.2000, Verg 4/00, VergabeR 2001, 65, vpr-online; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 29.09.2008, Verg 50/08, vpr-online; OLG Jena, Beschluss v. 05.06.2009, 9 Verg 5/09, VergabeR 2009, 809, vpr-online).

    Der Senat folgt der Rechtsprechung in zwischenzeitlich wohl vorherrschender Ansicht, wonach das Verbot der Zuschlagserteilung auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, dann bieterschützende Wirkung hat, wenn es für den Auftraggeber geboten ist, Angebote wegen wettbewerbsbeschränkenden und unlauteren Verhaltensweisen auszuschließen (vgl. Senat, Beschluss vom 19.10.2010, Verg W 13/10 a.a.O. und Beschluss v. 16.02.2012, Verg W 1/12 a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 29.09.2008, Verg 50/08 a.a.O.; OLG Jena, Beschluss v. 05.06.2009, 9 Verg 5/09 a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.07.2011, 15 Verg 8/11, vpr-online; OLG Koblenz, Beschluss v. 15.10.2009, 1 Verg 9/09, vpr-online; OLG Naumburg, Beschluss v. 02.04.2009, 1 Verg 10/08, vpr-online).

    Das ist dann der Fall, wenn ein Niedrigpreisangebot in der zielgerichteten Absicht der Marktverdrängung abgegeben oder zumindest die Gefahr begründet wird, dass bestimmte Wettbewerber vom Markt ganz (und nicht nur von einer einzelnen Auftragsvergabe) verdrängt werden, oder der Auftragnehmer durch die niedrige Preisgestaltung in so erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, dass er den Auftrag nicht vertragsgerecht zu Ende bringen kann (Senat, Beschluss v. 16.02.2012, Verg W 1/12 a.a.O.).

    Das Akteneinsichtsrecht (§ 111 i.V.m. § 120 Abs. 2 GWB) besteht mithin lediglich bezüglich entscheidungsrelevanter Aktenbestandteile (st. Rechtsprechung des Senats, Beschluss v. 16.10.2006, Az.: Verg W 5/06, zuletzt Beschluss v. 16.02.2012, Verg W 1/12).

  • OLG Brandenburg, 19.10.2010 - Verg W 13/10

    Drittschützende Wirkung des Verbots nicht auskömmlicher Preise

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2013 - Verg W 13/12
    Die Vorschrift des § 16 Abs. 6 VOL/A und in gleicher Weise die inhaltlich identischen Regelungen der EG VOL/A, der VOB/A und der EG VOB/A dienen in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers, der bei Zuschlagerteilung auf ein Unterkostenangebot Gefahr laufen kann, dass der Auftragnehmer in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und den Auftrag nicht oder nicht ordnungsgemäß zu Ende führt oder aber in unberechtigte Nachforderungen auszuweichen versucht (vgl. Senat, Beschluss v. 19.10.2010, Verg W 13/10, IBR 2011, 159, vpr-online und Beschluss v. 16.02.2012, Verg W 1/12 a.a.O.; BayObLG, Beschluss v. 12.09.2000, Verg 4/00, VergabeR 2001, 65, vpr-online; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 29.09.2008, Verg 50/08, vpr-online; OLG Jena, Beschluss v. 05.06.2009, 9 Verg 5/09, VergabeR 2009, 809, vpr-online).

    Der Senat folgt der Rechtsprechung in zwischenzeitlich wohl vorherrschender Ansicht, wonach das Verbot der Zuschlagserteilung auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, dann bieterschützende Wirkung hat, wenn es für den Auftraggeber geboten ist, Angebote wegen wettbewerbsbeschränkenden und unlauteren Verhaltensweisen auszuschließen (vgl. Senat, Beschluss vom 19.10.2010, Verg W 13/10 a.a.O. und Beschluss v. 16.02.2012, Verg W 1/12 a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 29.09.2008, Verg 50/08 a.a.O.; OLG Jena, Beschluss v. 05.06.2009, 9 Verg 5/09 a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.07.2011, 15 Verg 8/11, vpr-online; OLG Koblenz, Beschluss v. 15.10.2009, 1 Verg 9/09, vpr-online; OLG Naumburg, Beschluss v. 02.04.2009, 1 Verg 10/08, vpr-online).

  • OLG Düsseldorf, 29.09.2008 - Verg 50/08

    Anforderungen an die Vollständigkeit der Angebotsunterlagen; Angaben über die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2013 - Verg W 13/12
    Die Vorschrift des § 16 Abs. 6 VOL/A und in gleicher Weise die inhaltlich identischen Regelungen der EG VOL/A, der VOB/A und der EG VOB/A dienen in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers, der bei Zuschlagerteilung auf ein Unterkostenangebot Gefahr laufen kann, dass der Auftragnehmer in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und den Auftrag nicht oder nicht ordnungsgemäß zu Ende führt oder aber in unberechtigte Nachforderungen auszuweichen versucht (vgl. Senat, Beschluss v. 19.10.2010, Verg W 13/10, IBR 2011, 159, vpr-online und Beschluss v. 16.02.2012, Verg W 1/12 a.a.O.; BayObLG, Beschluss v. 12.09.2000, Verg 4/00, VergabeR 2001, 65, vpr-online; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 29.09.2008, Verg 50/08, vpr-online; OLG Jena, Beschluss v. 05.06.2009, 9 Verg 5/09, VergabeR 2009, 809, vpr-online).

    Der Senat folgt der Rechtsprechung in zwischenzeitlich wohl vorherrschender Ansicht, wonach das Verbot der Zuschlagserteilung auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, dann bieterschützende Wirkung hat, wenn es für den Auftraggeber geboten ist, Angebote wegen wettbewerbsbeschränkenden und unlauteren Verhaltensweisen auszuschließen (vgl. Senat, Beschluss vom 19.10.2010, Verg W 13/10 a.a.O. und Beschluss v. 16.02.2012, Verg W 1/12 a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 29.09.2008, Verg 50/08 a.a.O.; OLG Jena, Beschluss v. 05.06.2009, 9 Verg 5/09 a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.07.2011, 15 Verg 8/11, vpr-online; OLG Koblenz, Beschluss v. 15.10.2009, 1 Verg 9/09, vpr-online; OLG Naumburg, Beschluss v. 02.04.2009, 1 Verg 10/08, vpr-online).

  • OLG Jena, 05.06.2009 - 9 Verg 5/09

    Keine Berücksichtigung sicher erwarteter Gesetzesänderungen im Angebot

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2013 - Verg W 13/12
    Die Vorschrift des § 16 Abs. 6 VOL/A und in gleicher Weise die inhaltlich identischen Regelungen der EG VOL/A, der VOB/A und der EG VOB/A dienen in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers, der bei Zuschlagerteilung auf ein Unterkostenangebot Gefahr laufen kann, dass der Auftragnehmer in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und den Auftrag nicht oder nicht ordnungsgemäß zu Ende führt oder aber in unberechtigte Nachforderungen auszuweichen versucht (vgl. Senat, Beschluss v. 19.10.2010, Verg W 13/10, IBR 2011, 159, vpr-online und Beschluss v. 16.02.2012, Verg W 1/12 a.a.O.; BayObLG, Beschluss v. 12.09.2000, Verg 4/00, VergabeR 2001, 65, vpr-online; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 29.09.2008, Verg 50/08, vpr-online; OLG Jena, Beschluss v. 05.06.2009, 9 Verg 5/09, VergabeR 2009, 809, vpr-online).

    Der Senat folgt der Rechtsprechung in zwischenzeitlich wohl vorherrschender Ansicht, wonach das Verbot der Zuschlagserteilung auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, dann bieterschützende Wirkung hat, wenn es für den Auftraggeber geboten ist, Angebote wegen wettbewerbsbeschränkenden und unlauteren Verhaltensweisen auszuschließen (vgl. Senat, Beschluss vom 19.10.2010, Verg W 13/10 a.a.O. und Beschluss v. 16.02.2012, Verg W 1/12 a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 29.09.2008, Verg 50/08 a.a.O.; OLG Jena, Beschluss v. 05.06.2009, 9 Verg 5/09 a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.07.2011, 15 Verg 8/11, vpr-online; OLG Koblenz, Beschluss v. 15.10.2009, 1 Verg 9/09, vpr-online; OLG Naumburg, Beschluss v. 02.04.2009, 1 Verg 10/08, vpr-online).

  • OLG Koblenz, 15.10.2009 - 1 Verg 9/09

    Rechtsstellung des Mitbieters bei einem Unterkostenangebot; Befugnis der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2013 - Verg W 13/12
    Der Senat folgt der Rechtsprechung in zwischenzeitlich wohl vorherrschender Ansicht, wonach das Verbot der Zuschlagserteilung auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, dann bieterschützende Wirkung hat, wenn es für den Auftraggeber geboten ist, Angebote wegen wettbewerbsbeschränkenden und unlauteren Verhaltensweisen auszuschließen (vgl. Senat, Beschluss vom 19.10.2010, Verg W 13/10 a.a.O. und Beschluss v. 16.02.2012, Verg W 1/12 a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 29.09.2008, Verg 50/08 a.a.O.; OLG Jena, Beschluss v. 05.06.2009, 9 Verg 5/09 a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.07.2011, 15 Verg 8/11, vpr-online; OLG Koblenz, Beschluss v. 15.10.2009, 1 Verg 9/09, vpr-online; OLG Naumburg, Beschluss v. 02.04.2009, 1 Verg 10/08, vpr-online).
  • OLG Brandenburg, 02.12.2003 - Verg W 6/03

    Kompetenz des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2013 - Verg W 13/12
    Ausnahmsweise entfallen kann die Rügepflicht allenfalls dann, wenn der Aufraggeber eindeutig zu erkennen gibt, dass er unumstößlich an seiner Entscheidung festhalten wird, von ihr also unter keinen Umständen, auch nicht auf Rüge eines der Bieter hin, abrücken werde (vgl. OLG Koblenz, Beschluss v. 18.09.2003, 1 Verg 4/03, VergabeR 2003, 709, vpr-online; Senat, Beschluss v. 02.12.2003, Verg W 6/03, VergabeR 2004, 210, vpr-online; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16.02.2005, Verg 74/04, VergabeR 2005, 364, vpr-online).
  • BayObLG, 12.09.2000 - Verg 4/00

    Zur Prüfung der Gleichwertigkeit im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2013 - Verg W 13/12
    Die Vorschrift des § 16 Abs. 6 VOL/A und in gleicher Weise die inhaltlich identischen Regelungen der EG VOL/A, der VOB/A und der EG VOB/A dienen in erster Linie dem Schutz des Auftraggebers, der bei Zuschlagerteilung auf ein Unterkostenangebot Gefahr laufen kann, dass der Auftragnehmer in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und den Auftrag nicht oder nicht ordnungsgemäß zu Ende führt oder aber in unberechtigte Nachforderungen auszuweichen versucht (vgl. Senat, Beschluss v. 19.10.2010, Verg W 13/10, IBR 2011, 159, vpr-online und Beschluss v. 16.02.2012, Verg W 1/12 a.a.O.; BayObLG, Beschluss v. 12.09.2000, Verg 4/00, VergabeR 2001, 65, vpr-online; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 29.09.2008, Verg 50/08, vpr-online; OLG Jena, Beschluss v. 05.06.2009, 9 Verg 5/09, VergabeR 2009, 809, vpr-online).
  • OLG Brandenburg, 29.05.2012 - Verg W 5/12

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde in einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2013 - Verg W 13/12
    Allerdings ist ein Mindestmaß an Substantiierung erforderlich, bloße Vermutungen zu eventuellen Vergaberechtsverstößen reichen nicht aus (vgl. Senat, Beschluss v. 16.02.2012, Verg W 1/12, VergabeR 2012, 866, und Beschluss v. 29.05.2012, Verg W 5/12, ZfBR 2012, 615, vpr-online; Senat, Beschluss v. 20.11.2012, Verg W 10/12, unveröffentlicht; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 09.04.2003, Verg 66/02, und Beschluss v. 13.04.2011, Verg 58/10, ZfBR 2011, 508, vpr-online; OLG Frankfurt, Beschluss v. 09.07.2010, Verg 5/10, IBR 2010, 525, vpr-online; OLG München, Beschluss v. 07.08.2007, Verg 8/07, VergabeR 2007, 802, vpr-online; OLG Dresden, Beschluss v. 06.02.2002, WVerg 4/02, OLGR Dresden 2003, 325).
  • OLG Brandenburg, 20.11.2012 - Verg W 10/12

    Anforderungen an den Nachweis der Befähigung des Auftragnehmers und seiner

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2013 - Verg W 13/12
    Allerdings ist ein Mindestmaß an Substantiierung erforderlich, bloße Vermutungen zu eventuellen Vergaberechtsverstößen reichen nicht aus (vgl. Senat, Beschluss v. 16.02.2012, Verg W 1/12, VergabeR 2012, 866, und Beschluss v. 29.05.2012, Verg W 5/12, ZfBR 2012, 615, vpr-online; Senat, Beschluss v. 20.11.2012, Verg W 10/12, unveröffentlicht; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 09.04.2003, Verg 66/02, und Beschluss v. 13.04.2011, Verg 58/10, ZfBR 2011, 508, vpr-online; OLG Frankfurt, Beschluss v. 09.07.2010, Verg 5/10, IBR 2010, 525, vpr-online; OLG München, Beschluss v. 07.08.2007, Verg 8/07, VergabeR 2007, 802, vpr-online; OLG Dresden, Beschluss v. 06.02.2002, WVerg 4/02, OLGR Dresden 2003, 325).
  • VK Brandenburg, 28.11.2012 - VK 38/12
    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.01.2013 - Verg W 13/12
    Der Antrag der Antragstellerin vom 11. November 2012, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 28. November 2012 (VK 38/12) bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, wird zurückgewiesen.
  • OLG Dresden, 06.06.2002 - WVerg 4/02

    Begründungserfordernis; Nachprüfungsauftrag; Ausschlussfristen

  • OLG Naumburg, 02.04.2009 - 1 Verg 10/08

    Preisangabe von 0,00 Euro zulässig! (Gehörsrüge)

  • OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - Verg 66/02

    Begriff des öffentlichen (Dienstleistungs-)Auftrags

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 58/10

    Bei der Begründung eines Nachprüfungsantrages dürfen die Anforderungen an die

  • OLG Karlsruhe, 22.07.2011 - 15 Verg 8/11

    Vergaberecht: Bieterauswahl im Verhandlungsverfahren; Anforderung an die Annahme

  • OLG Frankfurt, 09.07.2010 - 11 Verg 5/10

    Vergaberecht: Anforderungen an die Konkretisierung von Rügen; zwingender

  • OLG München, 07.08.2007 - Verg 8/07

    Substantiierte Rüge

  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03

    Vergabenachprüfungsverfahren für eine offene Ausschreibung über Abfallentsorgung:

  • OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - Verg 74/04

    Bekanntgabe d. Wertungs- und Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung

  • OLG Brandenburg, 10.01.2012 - Verg W 18/11

    Vergabenachprüfung: Verspätete Rüge der Unmöglichkeit der Abgabe eines

  • OLG Brandenburg, 16.10.2006 - Verg W 5/06

    Akteneinsicht

  • OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 2 U 218/18

    Rügen gegen Stromkonzessionsvergabe und zulässige Auswahlkriterien

    Nicht ausreichend ist es aber, wenn der Antragsteller lediglich pauschal die Fehlerhaftigkeit des Vergabeverfahrens angreift, nur die abstrakte Möglichkeit einer Rechtsverletzung in den Raum stellt oder willkürliche, aufs Geratewohl bzw. "ins Blaue hinein" aufgestellte Behauptungen vorbringt (OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. Januar 2013 - Verg W 13/12, juris Rn. 8).
  • VK Südbayern, 04.07.2017 - Z3-3-3194-1-17-04/17

    Vergabeverfahren: Rückversetzung des Vergabeverfahrens trotz teilweiser

    Zwar soll nach der Rechtsprechung eine Rügepräklusion nicht nur die verfahrensrechtliche Konsequenz haben, dass ein auf diesen Vergaberechtsverstoß gestützter Nachprüfungsantrag (insoweit) unzulässig ist, sondern auch zur Folge haben, dass die an sich vergaberechtswidrige Vorgehensweise im Verhältnis zu einem Bieter, der seiner Rügeobliegenheit nicht nachgekommen ist, als vergaberechtskonform fingiert wird (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 14.01.2013 - Az.: Verg W 13/12; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.06.2010 - Az.: 1 Verg 3/10; OLG München, Beschluss vom 05.04.2012 - Az.: Verg 3/12).
  • VK Niedersachsen, 07.02.2014 - VgK-51/13

    Verletzung der Rechte des Bieters wegen schlechter Wertung seines

    Es gibt kein generelles Verbot eines Unterkostenangebotes, vielmehr dient die Aufklärung oder der nachfolgende Ausschluss des ungewöhnlich niedrigen Angebotes ausschließlich dem Interesse des Auftraggebers daran, dass der obsiegende Anbieter über die gesamte beabsichtigte Vertragsdauer hinweg leistungsfähig ist, oder das Unterkostenangebot in einer Marktverdrängungsabsicht abgibt (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.01.2013 - Verg W 13/12).
  • OLG München, 19.09.2018 - Verg 6/18

    Entstehung der Rügeobliegenheit im Vergabenachprüfungsverfahren vor

    Die Rügeobliegenheit kann allenfalls dann ausnahmsweise nach § 242 BGB entfallen, wenn ein Auftraggeber bereits im Vorfeld eindeutig zu erkennen gegeben hat, dass er unumstößlich an seiner Vergabeentscheidung festhalten werde und unter keinen Umständen, auch nicht auf eine Rüge hin gewillt sei, einen behaupteten Verstoß abzustellen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2017, VII - Verg 36/16, juris Tz. 31; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 14.01.2013, Verg W 13/12, juris Tz. 12; Gabriel/ Mertens, BeckOK Vergaberecht, 8. Edition, § 160 GWB Rz. 215; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl, § 160 GWB Rz. 54; generell ablehnend Horn/Hoffmann in Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl, § 160 GWB Rz. 63).
  • OLG Brandenburg, 18.08.2020 - 17 U 1/19

    Vorläufige Unterlassung eines Auswahlverfahrens zur Neukonzessionierung von

    Grundsätzlich ist eine Rüge nur dann nicht ausreichend konkret, wenn der Bieter lediglich pauschal die Fehlerhaftigkeit des Verfahrens angreift, nur die abstrakte Möglichkeit einer Rechtsverletzung in den Raum stellt oder willkürliche, aufs Geratewohl bzw. "ins Blaue hinein" aufgestellte Behauptungen vorbringt (vgl. Senat, Beschluss vom 14.01.2013 - Verg W 13/12, juris Rn. 8).
  • VK Bund, 14.01.2014 - VK 2-118/13

    Nachprüfungsverfahren: Baumaßnahmen

    14.1.2013, Verg W 13/12, NZBau, 2014/64).
  • VK Südbayern, 18.03.2015 - Z3-3-3194-1-62-12/14

    Gerügt werden muss immer (noch), wenn auch nicht (mehr) unverzüglich!

    Die verfahrensrechtliche Unanfechtbarkeit hat auch zur Folge, dass die möglicherweise vergaberechtswidrige Vorgehensweise, im Verhältnis zu einem Bieter, der seiner Rügeobliegenheit nicht nachgekommen ist, als vergaberechtskonform fingiert wird (Brandenburgisches OLG, B. v. 14.01.- - Az.: Verg W 13/12).
  • VK Thüringen, 12.10.2017 - 250-4002-7955/2017-E-014-GTH

    "Aufforderung zur Aufklärung" ist keine ordnungsgemäße Rüge!

    Im Sinne der Gewährung effektiven Rechtsschutzes sind an die Rüge daher nur geringe Anforderungen zu stellen (Brandenburgisches OLG, B. v. 14.01.2013 - Az.: Verg W 13/12; OLG Düsseldorf, B. v. 20.02.2013).
  • OLG Jena, 03.05.2017 - 2 Verg 1/17

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erkennbarkeit der Uneindeutigkeit eines

    Es soll verhindert werden, dass am Vergabeverfahren beteiligte Bieter erkannte oder erkennbare Verstöße gegen das Vergaberecht sammeln und so lange mit einer Beanstandung warten, bis klar ist, dass ihre Spekulation, den Zuschlag zu erhalten, nicht aufgegangen ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. Januar 2013 - Verg W 13/12).
  • VK Thüringen, 16.05.2019 - 250-4003-11400/2019-E-006-UH

    Wie rügt man richtig?

    Im Sinne der Gewährung effektiven Rechtsschutzes sind an die Rüge daher nur geringe Anforderungen zu stellen (Brandenburgisches OLG, B. v. 14.01.2013 - Az.: Verg W 13/12; OLG Düsseldorf, B. v. 20.02.2013).
  • VK Sachsen-Anhalt, 06.11.2015 - 1 VK LSA 10/15

    Vergabenachprüfungsverfahren: Wahlrecht des Antragstellers bei

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 11.08.2015 - 3 VK 2/15

    Jede Vorinformation löst Rügepflicht aus!

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